Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung Herz Jesu Wiedikon vom 6. April 2025

Die Jahresrechnung 2024 wurde genehmigt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft des Kt. ZH, Hirschengraben 66, 8001 Zürich, innert 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 30 Tagen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt im Sekretariat, Gertrudstrasse 59, 8003 Zürich, zur Einsicht auf.

Zürich, 6. April 2025
Die Kirchenpflege

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