Kann ein Seelsorger aufhören?
Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de
Im geltenden Kirchenrecht sind die Bezeichnungen für die Seelsorge des zuständigen Bischofs in seinem Bistum und des Pfarrers in seiner Pfarrei cura pastoralis und cura animarum. Die Pfarrei ist in diesem Sinne «eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, deren Seelsorge (cura pastoralis) unter der Autorität des Diözesanbischofs einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten (pastor) anvertraut wird.» Umfassendes Ziel der Seelsorge ist es die Grundfunktionen der Kirche auszuüben: Liturgie (Sakramente), Verkündigung, Diakonie und Leitung. Wenn das nur die Aufgabe und Sendung der Kleriker wäre, wäre die kirchliche Landschaft sehr düster. So viele Frauen und Männer sind dabei unterwegs!
Der Begriff «Seelsorge» vermittelt das Gefühl, dass es «nur» um die «Seele» Sorge getragen sollte. Sicher, irgendwann stand im Mittelpunkt der Kirchlichkeit das Heil der Seele. Gerne beziehe ich mich doch auf die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils: Seelsorge bedeutet Menschen in ihrer spezifischen Situation beizustehen: «Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi. Und es gibt nichts wahrhaft Menschliches, das nicht in ihren Herzen seinen Widerhall fände.» (Pastoralkonstitution Gaudium et spes – Kirche in der Welt von heute, 1.)
In diesem Sinne warst Du, lieber Niklaus, und bleibst Du Seelsorger in unserer Kirche! Dazu Gottes reichen Segen, Gesundheit und Freude! Möge der Ewige Dich begleiten und Dir immer Menschen zur Seite Stellen, die Dir guttun!
Liviu
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