Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung

Ort: Pfarreizentrum

Traktandum
(1) Anpassung Kirchgemeinde-Reglement bezüglich Wählbarkeits-Kriterien der Kirchenpflege


Anschliessend an die Versammlung wird ein leichter Abendimbiss serviert.
Die Unterlagen zu den Traktanden können spätestens ab dem 22. August 2026 im Pfarreisekretariat eingesehen werden.
Stimmberechtigt sind alle in der Kirchgemeinde Zürich-Oerlikon wohnenden Mitglieder, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind.