Kirchgemeindeversammlung
Pfarreizentrum Maria-Hilf
Stimmberechtigt sind alle in Zürich-Leimbach sowie im Manegg-Areal wohnenden römisch-katholischen Ein- wohnerinnen und Einwohner, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, im Aktivbürgerrecht (Art. 398 ZGB) nicht eingestellt und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B, C, Ci) sind.