Kirchgemeindeversammlung

Ort: Pfarreizentrum Maria-Hilf

Auf Ihren Besuch freut sich die Kirchenpflege Maria-Hilf.

Die Traktanden werden im Tagblatt der Stadt Zürich, Ausgabe vom 1. Oktober 2025, publiziert.

Stimmberechtigt sind alle in Zürich-Leimbach sowie im Manegg-Areal wohnenden römisch-katholischen Ein- wohnerinnen und Einwohner, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, im Aktivbürgerrecht (Art. 398 ZGB) nicht eingestellt und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthalts­bewilligung (Ausweis B, C, Ci) sind.