Beschluss der Kirchgemeindeversammlung
Die Anpassungen in der Kirchgemeindeordnung Zürich St Martin wurden am 06. September 2026 einstimmig angenommen. Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen
- im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen
schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Das Protokoll der Kirchgemeindeversamm-lung kann während der Bürozeiten im Sekretariat, Krähbühlstrasse 50 eingesehen werden. Die Kirchenpflege
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