Anordnung Ersatzwahl eines Mitglieds der Synode
Anordnung Ersatzwahl eines Mitglieds der Synode der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich für den Rest der Amtsdauer 2023–2027
Einreichung von Wahlvorschlägen
Aufgrund des Hinschieds von Regula Strässle-Huber hat der Stadtrat von Zürich am 13. November 2024 die folgende Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 angeordnet:
Ein Mitglied der der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die römisch-katholische Kirchgemeinde Zürich-Dreikönigen.
Die Ersatzwahl wird nach den Vorschriften der Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (KO, LS 182.10) sowie des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) durchgeführt.
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigen der röm.-kath. Kirchgemeinde Zürich-Dreikönigen unterzeichnet sein müssen, sind der Stadt Zürich, Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, Stadthausquai 17, Postfach, 8022 Zürich, bis spätestens am Dienstag, 14. Januar 2025, 16 Uhr, einzureichen. Zur Wahrung der Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stadtkanzlei eingetroffen sein (§ 7a VPR).
Wählbar sind Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Zürich-Dreikönigen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C oder Ci sind. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Anzugeben ist zudem, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht. Ferner kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist. Die vorgeschlagene Person muss mit ihrer Unterschrift bestätigen, die Kandidatur anzunehmen. Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen, geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Wahlvorschläge können mit einer kurzen Bezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Zürich bezogen werden (E-Mail abstimmungen_wahlen@zuerich.ch oder Tel. +41 44 412 30 69). Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden. Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die in § 54a GPR genannten Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, wird die vorgeschlagene Person als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Sofern eine Urnenwahl durchgeführt werden muss, findet der erste Wahlgang am 18. Mai 2025 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 28. September 2025 durchgeführt. Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. In diesem Fall können bis am Mittwoch, 28. Mai 2025, 16 Uhr, bei der Stadt Zürich, Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, Stadthausquai 17,
Postfach, 8022 Zürich, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröffentlichung bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, schriftlich und begründet Stimmrechtsrekurs erhoben werden.
Zürich, 5. Dezember 2024
Für die wahlleitende Behörde: Stadtkanzlei Zürich
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