Erneuerungswahl eines Mitglieds der Synode der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich
für die Amtsdauer 2027–2031
Mit Beschluss vom 16. März 2026 hat der Synodalrat der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich für alle römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode für die Amtsdauer 2027–2031 angeordnet.
In der Kirchgemeinde Zürich-Dreikönigen ist ein Mitglied der Synode zu wählen.
Die Erneuerungswahl wird nach den Vorschriften der Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (KO, LS 182.10) sowie des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) durchgeführt.
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Zürich-Dreikönigen unterzeichnet sein müssen, sind der Stadt Zürich, Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, Stadthausquai 17, Postfach, 8022 Zürich, bis spätestens am Montag, 9. November 2026, 16 Uhr, einzureichen. Zur Wahrung der Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stadtkanzlei eingetroffen sein (§ 7a VPR).
Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde Zürich-Dreikönigen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C oder Ci sind. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Anzugeben ist zudem, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht. Ferner kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist. Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen, geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Wahlvorschläge können mit einer kurzen Bezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Zürich bezogen werden (T +41 44 412 30 69 oder E-Mail abstimmungen_wahlen@zuerich.ch). Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden. Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die in § 54a GPR genannten Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, wird die vorgeschlagene Person als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Sofern eine Urnenwahl durchgeführt werden muss, findet der erste Wahlgang am 28. Februar 2027 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 6. Juni 2027 durchgeführt. Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. In diesem Fall können bis am Mittwoch, 10. März 2027, 16 Uhr, bei der Stadt Zürich, Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, Stadthausquai 17, Postfach, 8022 Zürich, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröffentlichung bei der Rekurskommission der Römischkatholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, schriftlich und begründet Stimmrechtsrekurs erhoben werden.
Zürich, 30. September 2026
Für die wahlleitende Behörde: Stadtkanzlei Zürich
2026-09-30 Erneuerungswahl Synode Amtsdauer 27-31
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