KG-Versammlung
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde St. Katharina, die das 18. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung verfügen.
Im Anschluss sind alle herzlich eingeladen zu einem Apéro Riche.