ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
Römisch-katholische Kirchgemeinde Turbenthal
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 11. Februar 2026, 19.30 Uhr im Pfarrsaal
Traktanden:
1. Wahl der Stimmenzähler
2. Genehmigung Zusammenschlussvertrag der Kirchgemeinden Turbenthal und Zell
3. Ersatzwahl für 1 Kirchenpflegevakanz
4. Anfragen nach § 23 KGR
Die Akten liegen im Sekretariat der kath. Kirche an der Schulstrasse 8 in Turbenthal ab Montag, 12. Januar 2026 auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Aufgelegt sind sie auch auf der Homepage der katholischen Kirche Herz Jesu, www.herzjesu-turbenthal.ch.
Anfragen nach § 23 KGR müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeinde-versammlung der Kirchenpflege eingereicht werden.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Turbenthal, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- / Aufenthaltsbewilligung C, Ci oder B sind (Art. 6 KGO i.V.m. § 10 KGR).
Nicht stimmberechtigte Personen sind eingeladen, als Gäste an der Versammlung teilzunehmen.
Es würde uns freuen, Sie an der Kirchgemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.
Turbenthal, Januar 2026
Die Kirchenpflege