ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage

Römisch-katholische Kirchgemeinde Turbenthal

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung

Mittwoch, 11. Februar 2026, 19.30 Uhr im Pfarrsaal

Traktanden:

1. Wahl der Stimmenzähler

2. Genehmigung Zusammenschlussvertrag der Kirchgemeinden Turbenthal und Zell

3. Ersatzwahl für 1 Kirchenpflegevakanz

4. Anfragen nach § 23 KGR

Die Akten liegen im Sekretariat der kath. Kirche an der Schulstrasse 8 in Turbenthal ab Montag, 12. Januar 2026 auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Aufgelegt sind sie auch auf der Homepage der katholischen Kirche Herz Jesu, www.herzjesu-turbenthal.ch.

Anfragen nach § 23 KGR müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeinde-versammlung der Kirchenpflege eingereicht werden.

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Turbenthal, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- / Aufenthaltsbewilligung C, Ci oder B sind (Art. 6 KGO i.V.m. § 10 KGR).

Nicht stimmberechtigte Personen sind eingeladen, als Gäste an der Versammlung teilzunehmen.

Es würde uns freuen, Sie an der Kirchgemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.

Turbenthal, Januar 2026

Die Kirchenpflege