Legat bzw. Messstiftung
Im Verständnis der Kirche sind die Toten nicht ausgelöscht. Sie leben als Glieder der Kirche weiter. So denken wir in Liebe an sie über den Tod hinaus. Das bringt die Kirche auch dadurch zum Ausdruck, dass sie einerseits für die Verstorbenen betet und Gedenkgottesdienste feiert, andererseits auch in jedem Gottesdienst der Verstorbenen gedenkt und mit ihnen als Glieder der Kirche feiert.
Zudem ist es ein heilsamer Gedanke, für die Verstorbenen zu beten. Wenn wir für die Verstorbenen beten, zeigen wir damit auch die Hoffnung für uns selber und die Zurückgebliebenen. Die gemeinsame Messfeier führt Angehörige und Verwandte in einem tiefen Sinn zusammen. So hat das Jahrzeitgedächtnis auch eine soziale Komponente.
Der «Dreissigste»: Innerhalb eines Monats wird ein Gottesdienst mit Gedenken an den Verstorbenen gefeiert. Der ursprüngliche Name besagt: etwa am 30. Tage danach.
Das erste Jahresgedächtnis: Ungefähr ein Jahr nach dem Todestag wird in einem Gottesdienst für den Verstorbenen gebetet.
Gestiftete Jahrzeiten / Stiftmessen: Solche Stiftungen werden i.d.R. auf 25 Jahre mit einem Stiftungskapital von 500.- CHF festgelegt. In einer Stiftungsurkunde werden die Dauer der Jahre, der Monat, in dem die Messfeier gehalten, und der Betrag für den Jahrzeitfonds festgehalten. Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne auf dem Sekretariat.
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