Kirchgemeindeversammlung

Pfarreiheim

Die Stimmberechtigten und Pfarreiangehörigen der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Richterswil werden zur Kirchgemeindeversammlung ins Pfarreiheim eingeladen.

Nebst der Rechnung und dem Bericht aus der Synode, informiert die Kirchenpflege auch über Aktuelles.

Stimm- und wahlberechtigt sind die Mitglieder der Körperschaft, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Nichtstimmberechtigte Pfarreiangehörige sind als Gäste ebenfalls herzlich willkommen.