Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 12. Juni 2025

Die Rechnung 2024 wurde angenommen.

Alle weiteren informativen Traktanden, die keinen Beschluss der Versammlung erforderten, wurden an der Kirchgemeindeversammlung besprochen und verabschiedet. Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung finden Sie auf unserer Webseite:

https://www.kathrheinau.ch/infos/

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