Die Schweizer Bischofskonferenz hat in Zusammenarbeit mit dem Liturgischen Institut Materialien vorgelegt, mit denen Pfarreien den Gebetstag für Missbrauchsbetroffene gestalten können. Dieser ist für den 18. November vorgesehen. Zur Verfügung gestellt werden Fürbitten, ein Gebet sowie das Vaterunser, begleitet von Gedanken einer Missbrauchsbetroffenen. Die Texte stammen von der Deutschen Bischofskonferenz. In Deutschland hat ein solcher Gebetstag schon länger Tradition.
Vreni Peterer, Präsidentin der IG Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld (IG MikU), war im Vorfeld vom Liturgischen Institut angefragt worden, was sie von diesen Materialien halte. Gegenüber dem «pfarrblatt bern» betont sie, dass sie nur für sich selbst sprechen könne, da ein solcher Gebetstag von Betroffenen ganz unterschiedlich aufgenommen werde.
«Die Fürbitten greifen wichtige Anliegen auf. Sie nehmen das Leid Betroffener ernst, bitten dafür, dass Menschen ihnen glauben und sie schützen, und sprechen auch jene Betroffenen an, deren Signale nicht ernst genommen werden», sagt Peterer. Wichtig sei zudem, dass in den Fürbitten kirchliche Verantwortungsträger genannt würden sowie das Verharmlosen von Leid und das Ausweichen vor der Wahrheit zur Sprache kämen.
«Wir klagen vor dir über die Gewalt, die Täter ihren Opfern an Leib und Seele antun»
Peterer bedauert, dass das Thema des spirituellen Missbrauchs trotz ihres Hinweises nicht ausdrücklich in die Fürbitten aufgenommen wurde. «Spiritueller Missbrauch kann sexuellen Missbrauch begünstigen, ihn begleiten oder eine Folge davon sein.» Er betreffe Menschen in unterschiedlichen kirchlichen Zusammenhängen. Gerade ein Gebetstag sei eine Gelegenheit, auch diese Dimension sichtbar zu machen.
Zu den Materialien, die auf der Website der Bischofskonferenz aufgeschaltet sind, gehört auch ein Gebet, das von der Präventionsbeauftragten des deutschen Bistums Rottenburg-Stuttgart, Sabine Hesse, verfasst wurde. «Wir klagen vor dir über die Gewalt, die Täter ihren Opfern an Leib und Seele antun», heisst es etwa in diesem Text. Aus Betroffenenperspektive könnte darin die besondere Verantwortung kirchlicher Leitungspersonen noch deutlicher werden, sagt Vreni Peterer dazu. Das Gebet spricht «von der Verantwortung, die jeder von uns trägt». Tatsächlich müssten alle hinsehen und handeln. «Die Verantwortung jener, die Macht ausüben, Hinweise erhalten und Entscheidungen treffen, ist jedoch nicht dieselbe wie die allgemeine Verantwortung der Gemeinschaft», so Peterer.
Als Fussnote ist am Ende des Gebets der Hinweis angefügt, dass der Text von der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz geprüft worden sei und den liturgischen Vorschriften nicht widerspreche. Am Ende eines Textes über Missbrauch und Leid wirke ein solcher Hinweis aus Betroffenenperspektive «sehr unglücklich platziert», so Peterer. Entscheidend sei nicht allein, ob ein Gebet am Gebetstag für Missbrauchsbetroffene liturgisch zulässig sei, sondern auch, «ob es die Erfahrungen Betroffener ernst nimmt.»
Als drittes Dokument wird ein Vaterunser vorgeschlagen, dessen einzelne Verse jeweils von Gedanken begleitet werden, die von einer Betroffenen stammen. Zum Vers «Dein Wille geschehe» heisst es etwa: «Es war der Wille des Täters, uns zu benutzen und uns zu zerstören. Herr, hier muss man Dich freisprechen, das konnte doch nicht Dein Wille sein? Nein.»
«Sexueller Missbrauch erschüttert auch das Verhältnis zu Gott und zum Glauben zutiefst.»
«Der Text zeigt eindrücklich, wie tief sexueller Missbrauch auch das Verhältnis zu Gott und zum Glauben erschüttern kann», sagt Peterer dazu. Besonders behutsam sollte aus ihrer Sicht mit der Passage zur Vergebung umgegangen werden. Die Autorin beschreibe hier ihre persönliche Auseinandersetzung. Diese dürfe nicht als Erwartung an andere Betroffene verstanden werden. «Nicht alle können oder wollen vergeben. Deshalb sollte der Text als persönliche Stimme einer Betroffenen vorgestellt werden – nicht als Gebet, das für alle Betroffenen spricht.» Peterer weist darauf hin, dass das Thema Schuld und Vergebung bei einem solchen Anlass überhaupt besonderer Achtsamkeit bedürfe. «Aus unserer Selbsthilfegruppe wissen wir, dass bereits das Wort ‹Vergebung› bei Betroffenen Wut, Selbstzweifel und Schuldgefühle auslösen kann.» Niemand solle den Eindruck erhalten, vergeben zu müssen.
Insgesamt können die Materialien laut Peterer eine Grundlage für einen solchen Gebetstag sein. Sie selbst hält allerdings den Begriff «Gebetstag» für zwiespältig. Auf ihre Anregung hin wurde der Anlass im Bistum St. Gallen, wo Peterer wohnt, umbenannt. Eingeladen wird nun zu einer «Stunde des Nachdenkens und Betens. Als Zeichen gegen Machtmissbrauch im kirchlichen Umfeld».
«Was für die einen tröstlich ist, kann für andere schmerzhaft oder belastend sein.»
Sie weist mit Blick auf Seelsorgende, die eine solche Liturgie leiten, darauf hin, dass Betroffene unterschiedliche Erfahrungen mit Kirche, Glauben und Gebet hätten. «Was für die einen tröstlich ist, kann für andere schmerzhaft oder belastend sein. Ein Gottesdienst muss diesen unterschiedlichen Erfahrungen Raum lassen, ohne Betroffene zu vereinnahmen oder bestimmte Reaktionen von ihnen zu erwarten.» Sinnvoll wäre aus ihrer Sicht ein gut sichtbarer Hinweis auf unabhängige Anlaufstellen für Menschen, bei denen der Gottesdienst Erinnerungen oder Gesprächsbedarf auslöse.
Neben einem Gebetstag brauche es aber auch dauerhafte Formen des Erinnerns und Anerkennens, etwa ein sichtbares Mahnmal, das Betroffenen Raum und Stimme gibt. Ebenso wichtig sei ein umfassendes Verständnis von Schutz, das auch spirituellen Missbrauch und andere Formen von Grenzverletzungen in den Blick nehme. Dafür brauche es verbindliche, bistumsübergreifende Schutzstandards, damit unabhängig vom jeweiligen Bistum ein vergleichbares Schutzniveau gewährleistet sei. «Ein Gebetstag kann ein Zeichen der Solidarität sein», sagt Peterer abschliessend. «Er ersetzt aber weder Aufarbeitung noch konkrete Unterstützung, Schutz und Verantwortungsübernahme. Seine Glaubwürdigkeit zeigt sich auch daran, was die Kirche über den 18. November hinaus tut.»
Gebetstag für Missbrauchsbetroffene
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) folgt mit der Einführung des Gebetstags für Missbrauchsbetroffene dem Aufruf des verstorbenen Papstes Franziskus. Dieser hatte einen solchen Gebetstag angeordnet. Im Einklang mit den italienischen und deutschen Bischofskonferenzen empfiehlt die SBK den 18. November als Datum hierfür. Dies ist der «Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch».