Menschenrechte dürften zugunsten der Neutralität nicht in den Hintergrund treten, schreibt «Vox Ethica» (siehe Kasten) in ihrer Stellungnahme zur Neutralitätsinitiative. Diese verlangt, dass die Schweiz im Namen der Neutralität keinem Militärbündnis beitritt und keine Sanktionen gegen kriegsführende Staaten ergreift. Davon ausgenommen sind Massnahmen, welche von der Uno verhängt wurden. Über die Initiative wird am 27. September abgestimmt.
Aus christlicher Sicht bedeute Frieden die aktive Schaffung einer gerechten Gesellschaftsordnung. Dies beinhalte die Förderung der Menschenrechte und die Verurteilung ihrer Missachtung. Wenn die Schweiz keine Sanktionen mehr ergreifen dürfte, wie sie dies derzeit etwa gegen Russland tut, blieben zahlreiche Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen ungestraft, argumentiert «Vox Ethica». Aus diesem Grund sei es wichtig, dass die Schweiz situationsbedingt Sanktionen ergreifen könne.
Es ist die Pflicht der Schweiz, Misstände im Bereich der Menschenrechte anzuprangern
Der heutige Neutralitätsstatus ermögliche es der Schweiz, Missstände im Bereich der Menschenrechte anzuprangern, was laut «Vox Ethica» auch ihre Pflicht ist. Der Begriff Neutralität dürfe nicht mit fehlender Stellungnahme oder der Ablehnung jeglicher Verantwortung verwechselt werden. Wenn Verstösse gegen das Völkerrecht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Menschenrechtsverletzungen nicht angeprangert würden, bestehe für die Schweiz die Gefahr einer Mitschuld an diesen Verbrechen.
Neutralität ist kein Garant für Frieden.
Die Plakate mit den Friedenstauben und dem «Ja zur Schweizer Neutralität» suggerieren eine Gleichsetzung von Neutralität und Frieden. «Vox Ethica» hält dagegen: Dass Neutralität kein Garant für Frieden oder die Integrität eines Landes sei, hätten die Überfälle etwa auf Dänemark, Norwegen oder die Niederlande im Zweiten Weltkrieg gezeigt. Alle drei Staaten waren zu Beginn des Krieges neutral.
Zwar räumt die Dienststelle ein, dass die Neutralität den «guten Diensten», welche die Schweiz in internationalen Konflikten leiste, förderlich sei. Dazu genüge jedoch der aktuelle Neutralitätsbegriff, der die Möglichkeit von Sanktionen einschliesst.
«Vox Ethica»
Die Dienststelle «Vox Ethica» wurde im Juni 2025 von Fastenaktion, der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) gegründet. Alle drei Organisationen finanzieren die Dienststelle gemeinsam. Die Dienststelle verfasst ihre Stellungnahmen unabhängig von ihren Trägerorganisationen. Sie orientiert sich dabei am christlichen Menschenbild, den Prinzipien der katholischen Soziallehre und den Menschenrechten.