Die Schweizer Bischofskonferenz SBK hat diese Woche Richtlinien publiziert, wie mit den Resultaten der Eignungstests umzugehen ist. Diese Tests durchlaufen alle angehenden Seelsorger:innen und neu auch solche, die aus dem Ausland in ein Schweizer Bistum kommen.
Die Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld IG MikU reagiert verhalten auf die «Ausführungsbestimmungen» der SBK. Sie anerkennt, dass mit der Einführung verbindlicher Assessments, die durch externe Fachpersonen durchgeführt werden, wichtige Schritte in Sachen Missbrauchsprävention unternommen wurden.
Die IG kritisiert jedoch, dass die Beurteilung der Ergebnisse und die Entscheidung über allfällige Konsequenzen, die sich aus den Eignungstests ergeben, weiterhin innerhalb kirchlicher Strukturen bleiben. «Damit stellt sich die Frage, wie Transparenz und Verbindlichkeit im Umgang mit kritischen Befunden sichergestellt werden können», heisst es in der Mitteilung der IG vom 24. März. Die Organisation bemängelt zudem, dass im nationalen Register die Ergebnisse der Assessments nicht aufgeführt werden. Hier werden lediglich Namen, Datum und Auftraggeber:in der Assessments vermerkt.
Schutzentscheide sollen «konsequent und über institutionelle Grenzen hinweg wirksam bleiben»
Aus Sicht der Betroffenen sei es jedoch entscheidend, «dass Schutzentscheide konsequent und über institutionelle Grenzen hinweg wirksam bleiben». Auf Nachfrage konkretisiert Vreni Peterer, Präsidentin der IG MikU: «Wenn ein:e Seelsorger:in aufgrund eines Assessments die Auflage erhält, nicht mehr mit Jugendlichen zu arbeiten, muss sichergestellt sein, dass entsprechende Schutzentscheide auch über institutionelle Grenzen hinweg wirksam bleiben.» Es soll also verhindert werden, dass die betroffene Person auch nicht in einer weltlichen Organisation mit Jugendlichen arbeiten darf. Die IG sieht hier einen Bedarf an klaren und verlässlichen Lösungen, die Transparenz und Verbindlichkeit gewährleisten.
Die Assessments seien nur dann wirkungsvoll, wenn sie in ein unabhängiges Schutzsystem eingebunden seien. Dazu bräuchte es aus Sicht der IG die Einbindung unabhängiger Fachstellen in die Qualitätssicherung, transparente und nachvollziehbare Kriterien für die Eignungsentscheide, klare Regelungen für den Umgang mit kritischen Ergebnissen und eine verbindliche Berücksichtigung der Entscheide über institutionelle Grenzen hinweg.
Darüber hinaus hält die Organisation es für wichtig, dass die Perspektive von Betroffenen konsequent in solche Prozesse einbezogen wird. Die IG MikU ist im Fachgremium «Sexueller Missbrauch» der Bischofskonferenz vertreten, war jedoch weder in die Ausarbeitung der Assessments noch der Ausführungsbestimmungen einbezogen.