Im März 2025 wurden in den Schweizer Bistümern landesweit psychologische Eignungstests für angehende Seelsorgerinnen und Seelsorger eingeführt. Dies war eine der Massnahmen, die im Nachklang zur Publikation der Missbrauchsstudie 2023 als Prävention gegen sexuelle Übergriffe eingeführt wurde.
72 solcher Assessments gab es von April bis Ende 2025, teilen die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) und der Dachverband der Ordensgemeinschaften (Kovos) nun gemeinsam mit. Angehende Seelsorgende, also auch Priesteramtskandidaten, durchlaufen dieses mehrstufige Assessment standardmässig. Durchgeführt werden sie von externen Fachpersonen.
In Einzelfällen wurde gegen eine weitere Zusammenarbeit mit den evaluierten Personen entschieden.
In Einzelfällen hätten sich die zuständigen Verantwortlichen gemäss den Empfehlungen der Fachpersonen gegen eine weitere Zusammenarbeit mit den evaluierten Personen entschieden, heisst es in der Mitteilung. Wie oft dies der Fall war, war auf Nachfrage nicht zu erfahren. Die Stichprobe der ersten Eignungsabklärungen sei noch zu klein, «um Aussagen über den Anteil der aus den Tests resultierenden Vorbehalte zu machen», schreibt Stefan Loppacher, Leiter der Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext.
«Weil auch psychologische Basiskompetenzen für den Seelsorge-Beruf getestet werden, können die Vorbehalte zudem unterschiedliche Gründe haben und müssen nicht zwingend auf ein erhöhtes Risiko bezüglich sexuellem oder spirituellem Missbrauch hinweisen». Zu solchen Basiskompetenzen zählten etwa die Fähigkeiten, sich in andere Menschen einfühlen zu können, Beziehungen professionell zu gestalten oder mit Frust und Enttäuschung umgehen zu können.
Ein Controlling fehlt, das sollte aber nicht so bleiben.
Ob es Fälle gibt, in denen Verantwortungsträger:innen einer solchen expliziten Ablehnungsempfehlung nicht nachgekommen seien, entzieht sich Loppachers Kenntnis. Ein solches Vorgehen wäre allerdings aus seiner Sicht «völlig verantwortungslos» und würde auch den vatikanischen Vorgaben klar widersprechen. Dennoch gibt er zu, dass ein Controlling, inwieweit die Empfehlungen der Fachpersonen umgesetzt werden, fehlt. «Das sollte nicht so bleiben», fügt er an, gibt aber zu bedenken, dass die Einführung eines Controllings nicht leicht sei, da der Kreis jener Personen, welche Einsicht in die Dossiers bekommen, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes möglichst klein bleiben sollte. Immerhin ist laut Loppacher das Bewusstsein für diese Lücke in den Bistümern vorhanden.
Die Tests sollen nun auch auf ausländische Seelsorger:innen in der Schweiz ausgeweitet werden, wie katholisch.de meldet. «Zudem wird das Monitoring auf Menschen ausgedehnt, die in ihrem Dienst Auffälligkeiten zeigen», erklärte Loppacher gegenüber dem deutschen Portal. Tatsächlich hiess es im Dekret, das im März 2025 erlassen wurde, dass auch aktive Seelsorgende mit Auffälligkeiten, «welche auf ernste Defizite betreffend Basiskompetenzen, psychische Verfasstheit, charakterliche Ausgeglichenheit oder affektive Reife hinweisen», den Eignungstest durchlaufen sollen.
Die Auswertung der Pilotphase habe ergeben, dass die Assessments von den Kandidatinnen und Kandidaten mehrheitlich gut akzeptiert worden seien. Sie hätten diese als professionell, zugewandt, wichtig und richtig, jedoch auch als intensiv, aufwändig und teils sehr anstrengend erlebt, heisst es in der Mitteilung.
Dieser Artikel ist zuerst in pfarrblattbern.ch erschienen.
Vierstufiges Verfahren
Das Verfahren besteht zunächst aus drei fachlichen Abklärungsschritten: einer testpsychologischen Untersuchung, einem kompetenzbasierten Interview und einem forensisch-klinischen Interview. Diese Schritte werden von externen Fachpersonen durchgeführt und in drei separaten Berichten dokumentiert. Gestützt auf die Berichte führen die Ausbildungsverantwortlichen im vierten Schritt ein Eignungsgespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten. Die Eignungsabklärung wurde von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Jérôme Endrass, Leiter Forschung & Entwicklung beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich, konzipiert.