«Es besteht das Vorurteil, Schuldner seien selbst schuld»

Wodurch Schulden entstehen – und was es so schwer macht, sie abzubezahlen. Ein Gespräch mit der Schuldenberaterin Sara Koller.

Warum verschulden sich Menschen?

Die Hauptgründe sind: Arbeitslosigkeit, Krankheit und Trennung oder Scheidung.

Wer kommt zu Ihnen auf die Schuldenberatung?

Die Jüngsten sind rund 20 Jahre alt. Die älteste Person, die ich beraten habe, war 80 Jahre alt. Es sind von Armut betroffene Menschen aber auch solche mit gutem Lohn aus dem Mittelstand. Die einen sind alleinstehend, andere haben Familie. Es kommen Studierende und Pensionierte. Gemeinsam ist ihnen, dass sie oft das Gefühl haben, sie seien die einzigen mit Schulden.

Gibt es auf der Schuldenberatung typische Fälle?

Häufiger kommen Menschen, die von Armut gefährdet sind, obwohl sie arbeiten. Ihr Geld reicht gerade so fürs Leben. Kommt eine hohe Nebenkostenabrechnung, wird es schwierig. Auch alleinerziehende Mütter und Väter oder selbständig Erwerbende, die mit ihrem Privatvermögen für ihre Einzelfirma haften, finden häufiger den Weg zu uns. Menschen, die bereits Sozialhilfe erhalten, beraten wir in der Schuldenberatung bei Caritas Zürich nicht. Sie werden von der Schuldenberatung des Kantons beraten.

Wem schulden diese Menschen ihr Geld?

Der häufigste Gläubiger ist der Staat, weil die Menschen ihre Steuern nicht bezahlen können. Am zweithäufigsten sind Schulden bei den Krankenkassen. Auf Platz drei stehen Kreditschulden.

Sara Koller ist ist Sozialarbeiterin und Schuldenberaterin bei Caritas. Wenn die Sozialarbeiterin einen Wunsch frei hätte, würde sie die Steuern ins betreibungsrechtliche Existenzminimum einbeziehen Dann könnten die Betroffenen wieder hoffen, ihre Schulden loszuwerden.

Was denken Sie über unser Sozialsystem?

Es ist unglaublich komplex und oft langwierig, bis eine Person zu ihrem Anspruch kommt. Grundsätzlich haben wir in der Schweiz ein gutes soziales Netz, das aber nicht alle auffängt. Zudem kann das Sozialhilfesystem auch eine Schuldenfalle sein. Zu viel ausbezahlte Prämienverbilligungen etwa können für Personen mit prekären finanziellen Mitteln zu Schulden führen, wenn sie diese zurückzahlen müssen.

Welche Rolle spielen Inkassobüros, die stellvertretend Geld eintreiben?

Inkassobüros verrechnen oft zusätzliche, hohe Gebühren und Verzugsschäden, die aus Sicht von Caritas Zürich nicht gerechtfertigt sind. Dadurch wächst die Schuld manchmal bis auf das Doppelte an. Die Gebühren der Inkassobüros prüfen wir deshalb auf der Schuldenberatung sehr genau. Dagegen können sich Klientinnen und Klienten mit einem Rechtsvorschlag wehren.

Raten Sie Ihren Klientinnen Sozialhilfe zu beziehen?

Ja. Manchmal suchen Klientinnen und Klienten im Gespräch mit uns die Bestätigung für den Gang aufs Sozialamt. Es gibt aber nicht wenige, die keine Sozialhilfe wollen, obwohl sie eigentlich einen Anspruch darauf hätten.

Warum wollen sie keine Sozialhilfe?

Etwa aus migrationsrechtlichen Gründen, weil sie ihre geplante oder bevorstehende Einbürgerung nicht gefährden oder eine Rückstufung ihrer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verhindern wollen. Andere wollen es unbedingt selbst schaffen. Wieder andere schämen sich, Sozialhilfe anzunehmen.

Was ist das betreibungsrechtliche Existenzminimum?

Während einer Lohnpfändung bekommen die Schuldner nur noch einen Teil des Lohnes, um die nötigsten Ausgaben zu decken. Mit dem Rest werden die Schulden bei den Gläubigern bezahlt. Die nötigsten Ausgaben sind die Miete, Krankenkasse, Verkehrsauslagen für die Arbeit. Dazu kommt ein Grundbedarf für den Lebensunterhalt z.B. Lebensmittel, Kleider Handykosten, Serafe. Die Steuern sind nicht Teil dieses betreibungsrechtlichen Existenzminimums, was zur Folge hat, dass Ende Jahr kein Geld übrig ist, um diese zu zahlen. Das hat weitere Schulden zur Folge. Nach Ansicht der Caritas Zürich ist das ein Systemfehler, weil sich so während einer Lohnpfändung neue Steuerschulden ergeben. Änderungen sind jedoch im Gespräch.

Fühlen sich Schuldnerinnen und Schuldner schuldig?

Ja und viele schämen sich, obwohl die Gründe für die Überschuldung in den meisten Fällen ausserhalb ihres Einflussbereichs lagen. Darum kommen leider viele erst nach langer Zeit auf die Schuldenberatung. In unserer Gesellschaft besteht das Vorurteil, dass Schuldner immer selbst schuld sind an ihren Schulden. Das löst neben der Scham oft grossen Stress aus, der vielfach gesundheitsschädigend ist.

Wie viele ihrer Klientinnen und Klienten schaffen es ihre Schulden zu sanieren?

Aufgrund ihrer Einkommenssituation schaffen das die wenigsten. Es bleibt ihnen oft nur, sich betreiben zu lassen und eine Lohnpfändung zu akzeptieren. Auf der Schuldenberatung versuchen wir aber Wege aufzuzeigen, um diese Situation erträglicher zu machen.

Wie ist das für Sie als Schuldenberaterin?

Wie meine Klientinnen und Klienten muss ich aushalten, dass die Schulden bestehen bleiben. Oft bin ich die erste Person, mit der sie erst nach Jahren offen über ihre prekäre Situation sprechen. Zu spüren, dass nur schon das Gespräch sie erleichtert, motiviert mich.

Gibt es eine Verjährung bei Schulden? nicht?

Wenn die Schulden nicht vollumfänglich zurückbezahlt werden können, erhalten die Gläubiger einen Verlustschein, der 20 Jahre gültig ist. Diese Verjährungsfrist kann aber vom Gläubiger mit einer erneuten Betreibung verlängert werden. Dann beginnt die Frist wieder bei null. Bislang gibt es in der Schweiz keine gute Lösung für Menschen, die stark überschuldet sind.

Nun ist aber das «Restschuldenverfahren für natürliche Personen» politisch im Gespräch. Was verspricht dieses?

Das ist noch nicht im Detail geklärt. Es soll aber helfen, aus der Schuldenfalle auszubrechen. Liest man die Botschaft des Bundesrates, hat dieser erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht.

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