Schlussendlich war es eindeutig: mit 64 Ja-Stimmen gegenüber 18 Nein und 8 Enthaltungen stimmte das Parlament der Katholischen Kirche im Kanton Zürich, die Synode, an ihrer Sitzung vom 4. Dezember der Teilrevision der Anstellungsordnung deutlich zu. Diese hält neu fest: «Für die Anstellung im Verkündigungsdienst bleibt der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unbeachtet.» Damit führt ein Entzug der bischöflichen Beauftragung «Missio» nicht mehr automatisch zu einer Kündigung.
Wir haben die wohl bestmögliche Brücke im dualen System gefunden.
Die fürs Personal zuständige Synodalrätin Petra Zermin ist überzeugt, mit dieser Lösung «die wohl bestmögliche Brücke im dualen System» gefunden zu haben. Tatsächlich sind die Änderungen in der Anstellungsordnung in einer gemischten Arbeitsgruppe erarbeitet worden, in der auch der Personalverantwortliche des Generalvikars Urs Länzlinger vertreten war. Diese Arbeitsgruppe habe sich eng am Lösungsansatz der deutschen Bischofskonferenz für die Anstellungen der katholischen Kirche in Deutschland orientiert. Petra Zermin betonte: «Wir werden nach wie vor die Anstellungen im Einvernehmen mit den pastoralen Instanzen umsetzen.» Jedoch müsse künftig die zuständige kirchliche Instanz, wenn sie die Kündigung von Angestellten im Verkündigungsdienst wünscht, der Anstellungsinstanz einen Antrag stellen und die sachlichen Kündigungsgründe schriftlich darlegen. Nur wenn diese dem öffentlichen Recht entsprechen, werde die Kündigung ausgesprochen.
GPK-Präsident Daniel Frei erläutert die Empfehlung der vorberatenden Kommission vor der Synode.
Beatrix Ledergerber-Baumer
Die das Geschäft vorberatende Geschäftsprüfungskommission GPK habe intensiv diskutiert, erklärte deren Präsident Daniel Frei. Die Kommission sieht Probleme bei der Umsetzung: Wo und wie kann man eine Person ohne Missio angemessen weiter beschäftigen? «Die GPK hofft auf ein klareres Statement der Bischöfe. Oder dass einzelne Bischöfe für ihr Bistum eine klare Position beziehen», schloss er seine Ausführungen.
Synodale Willi Luntzer mahnte in der anschliessenden Diskussion: «Wenn wir engagierte Leute verlieren, nur weil sie dem kirchlichen Ideal der Lebensführung nicht entsprechen, dann versündigen wir uns gegenüber der Gemeinschaft, die ihre Gaben braucht». Francesco Papagni befürchtet hingegen, dass die Änderung das duale System nachhaltig gefährden könnte. Denn dieses beruhe auf der Achtung der Kompetenzen der je anderen Seite: «Hier wird eine Grenze überschritten und in die Kompetenz des Bischofs eingegriffen».
Es gibt einen «Gummisatz», der könnte eine Hintertür sein.
Die Synodale Monika Zimmerli hatte vor zwei Jahren mit ihrer Motion diese Teilrevision der Anstellungsverordnung angestossen. Sie erklärte sich zufrieden mit dem Ergebnis, stösst sich aber an einem Satz darin: «Ausserdienstliches Verhalten ist rechtlich nur bedeutsam, wenn es öffentlich wahrnehmbar ist, grundlegende Werte der katholischen Kirche verletzt und dadurch deren Glaubwürdigkeit beeinträchtigt.» Dieser «Gummi-Satz» könnte doch wieder eine «Hintertür» öffnen. Doch wichtiger sei der gute Grundsatzentscheid: «Die private Lebensführung darf nie ein Grund für eine Kündigung sein.»
Weitere Information zu diesem Geschäft und die ganze Synodensitzung vom 4. Dezember 2025 finden sich hier.