Die Empore des Rathauses war an der 10. Synodensitzung der Römisch-katholischen Kirche im Kanton Zürich gut besucht. Gespannt warteten dort Vertreterinnen und Vertreter des Verbands der Orthodoxen Kirchen (VOK) und der Vereinigung der Islamischen Organisationen Zürich (VIOZ) auf den Entscheid über die Vergabe der Beiträge an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften, zu denen sie im Kanton Zürich gehören.
Die Gäste brauchten Geduld. Erst am Nachmittag nach Ersatzwahlen und Teilrevisionen der Reglemente über Kirchgemeinden und Baukostenbeiträge wurden die sie betreffenden Anträge behandelt. Schlussendlich stimmten die Synodalen grossmehrheitlich dafür, dass die Katholische Kirche im Kanton Zürich im Rahmen des «Ökumenischen Tätigkeitsprogrammes 2026 - 2031» jährlich je eine Million Franken an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften vergeben kann. Das Geld stammt aus dem Staatsbeitrag des Kantons an die Kirchen, es handelt sich dabei also nicht um Kirchensteuern. Die definitive Entscheidung auf Seite der reformierten Kirche im Kanton Zürich wird an deren Synodenversammlung vom 18. November gefällt.
Schlussendlich stimmten die Synodalen grossmehrheitlich dafür: Die Katholische Kirche im Kanton Zürich kann jährlich je eine Million Franken an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften vergeben.
Der Entscheid katholischerseits war nicht selbstverständlich, denn an der Synode vom 11. April 2024 wiesen die Synodalen das Geschäft noch zurück. Die Rolle, die der Kanton bei dieser Regelung spielt, war ihnen damals unklar. Finanzielle Bedenken, Unklarheiten über die Schaffung eines Unterstützungsfonds und fehlende Informationen über die Vergabemodalitäten und Kontrollmechanismen wurden als Gegenargumente ins Feld geführt. Ausserdem wollte die Synode einen Alleingang in einem ökumenisch angelegten Projekt verhindern.
Alle Unklarheiten konnten unterdessen beseitigt werden und der Vergabeprozess für die Jahre 2026 bis 2031 wurde Schritt für Schritt geregelt. Synodalrat Tobias Grimbacher, der im Koordinationsgremium für den Vergabeprozess engagiert ist, betonte, dass es sich bei demselben um eine Übergangslösung handle. Denn bis 2031 sollten die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sein, damit der Kanton die nicht anerkannten Religionsgemeinschaften direkt unterstützen kann. Die katholische und reformierte Kantonalkirchen übernehmen bis dahin diese Aufgabe. Doch genau diese Rolle der Kirche als Stellvertreterin des Kantons goutierten einige Synodalen nicht.
Es handelt sich um eine Übergangslösung. Bis 2031 sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sein, damit der Kanton die nicht anerkannten Religionsgemeinschaften direkt unterstützen kann.
Synodale Francesco Papagni sprach von zu viel Nähe von Staat und Religion und davon, dass es dem Staat obliege, Religionspolitik zu machen, und nicht den Kirchen. Er verwies auf die mangelnde Augenhöhe, wenn die Religionsgemeinschaften im interreligiösen Dialog ebenbürtige Partner seien und bei der Finanzierung zu Bittstellern bei den Kantonalkirchen würden. Es gab Voten für die Finanzierung christlicher Gemeinschaften, aber gegen die Unterstützung muslimischer Gemeinschaften. Ängste vor einer schleichenden Islamisierung der Gesellschaft wurden geäussert mit Verweis auf unhaltbare Zustände in Frankreich oder Deutschland.
Doch die Stimmen der Synodalen waren zahlreicher, die auf das Engagement der nicht anerkannten Religionsgemeinschaften verwiesen, die teilweise seit Jahrzehnten verlässliche Partner etwa in der Notfallseelsorge, in Gefängnissen und Asylzentren sind, waren. Sie verwiesen darauf, dass die Gemeinschaften den religiösen Frieden im Kanton unterstützten und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienten. Synodale Catarina Fehlmann warnte vor Verallgemeinerungen und Stigmatisierungen einzelner Religionsgemeinschaften und Synodalrätin Barbara Winter-Werner erinnerte mit «Nathan der Weise» von Lessing daran, dass Menschlichkeit über der religiösen Zugehörigkeit stehen müsse.
Im 15köpfigen Seelsorge-Team am Universitätspital arbeiten auch diese vier muslimischen Seelsorgenden: Saban Azizi, Ebnomer Taha, Nadja Mokdad, Hüsne Acikgöz-Ulas (vlnr).
Spitalseelsorge USZ
Die Finanzmittel dienen vor allem dem Aufbau organisatorischer Strukturen und Kompetenzen in der Seelsorge. Nicht finanziert werden kultische Aktivitäten. Die Gesuche werden zur Prüfung an die Direktion der Justiz und des Innern vorgelegt. Die Beitragsberechtigung muss also der Kanton schon heute abklären. Im Anschluss an den Grundsatzentscheid über die Vergabe von Beiträgen wurden solche an die Vereinigung der islamischen Organisationen in Zürich VIOZ und den Verband Orthodoxer Kirchen im Kanton Zürich genehmigt.
Ebenfalls genehmigt wurden die Beiträge an die Theologische Hochschule Chur und das Pristerseminar St. Luzi, die sich auf gut 400 000 Franken pro Jahr belaufen. Ein Postulat betreffend die Unterstützung der Jesuitenbibliothek wurde an den Synodalrat übergeben, der nun einen Vorschlag ausarbeiten wird.