Die Kirchgemeindeversammlung vom 22. Juni 2025

hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Jahresrechnung 2024 genehmigt

Das Protokoll liegt ab dem 2. Juli 2025 im Sekretariat des Kath. Pfarramtes, Berghaldenweg 1, Langnau am Albis, zur Einsicht auf und kann auf der Website www.langnau-gattikon.ch aufgerufen werden.

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Langnau am Albis, 22. Juni 2025

Römisch.-kath. Kirchengemeinde Langnau am Albis

Die Kirchenpflege

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