Verstärkung für die Kirchenpflege gesucht

Im Frühjahr 2026 finden die Gesamterneuerungswahlen der vom Volk zu wählenden Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 statt. Dabei werden auch die sieben Vertreter/innen der Kirchenpflege, sowie der bzw. die Präsident/in neu gewählt. Die Eingabefrist für die Wahlvorschläge ist von Mitte Oktober bis Ende November. Am 12. Dezember endet die finale Eingabefrist.
 Die Kirchenpflege ist die Vorsteherschaft der Kirchgemeinde. Sie trägt für die Verwaltung der Kirchgemeinde die Hauptverantwortung. Die Kirchenpflege besitzt ihren eigenen, selbständigen Kompetenzbereich, obwohl die Kirchgemeindeversammlung laut Gesetz als oberstes Gemeindeorgan gilt. Die Kirchgemeinden schaffen im Rahmen der kirchlichen Ordnung die finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Entfaltung des kirchlichen Lebens. Sie erfüllen örtliche und regionale Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem übergeordneten Verband übertragen sind. Dabei berücksichtigen sie die von Synode und Synodalrat erlassenen Richtlinien und Verordnungen. Die Kirchenpflege unterstützt die Seelsorgerinnen und Seelsorger und deren Mitarbeiterteam in der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Haben Sie Interesse in unserer Kirchgemeinde an diesen vielfältigen und sinnstiftenden Aufgaben im Team der Kirchenpflege mitzuwirken? Dann wenden Sie sich mit Fragen oder Ihrer Bewerbung an den amtierenden Präsidenten Rolf Jäckle. Per E-Mail an praesidium@st-elisabeth-kilchberg.ch oder telefonisch unter 079 648 51 53. Helfen Sie uns, die vakanten Stellen innerhalb der Kirchenpflege zu füllen, damit die Kirchenpflege für die kommende Legislatur vollständig ist.

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