Beichtgelegenheiten
Während der Ferienzeit nach telefonischer Vereinbarung. Ab 22. August jeweils am Samstagabend von 16.45 bis 17.15 Uhr
Während der Ferienzeit nach telefonischer Vereinbarung. Ab 22. August jeweils am Samstagabend von 16.45 bis 17.15 Uhr