Kath. Kirchgemeinde Herrliberg Kirchgemeindeversammlung

 An der Kirchgemeindeversammlung vom 29. Juni 2025 wurde Folgendes beschlossen:

 Traktandum 2: Abnahme der Jahresrechnung 2024

Die Jahresrechnung 2024 wird genehmigt.

 Das Protokoll liegt ab Freitag, 4. Juli 2025, in der Gemeinderatskanzlei der politischen Gemeinde Herrliberg zur Einsicht auf. Zudem wird es auf der Homepage der Kirchgemeinde veröffentlicht.

 Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, 

- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und 

- im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen  schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 Herrliberg, 3. Juli 2025                               

Katholische Kirchenpflege Herrliberg

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