Neuwahl Pfarreirat

Es ist üblich, den Pfarreirat nach fünf Jahren neu zu wählen. Der Pfarreirat - auch Pastoralrat genannt - ist nach dem Rahmenstatut des Bistums Chur «ein Organ, in welchem die Gläubigen zusammen mit denen, die kraft ihres Amtes an der Seelsorge Anteil haben, zur Förderung des Pfarreilebens und der kirchlichen Gemeinschaft (Communio) mithelfen.» Er berät und wirkt aktiv mit, den christlichen Glauben vor Ort zu leben und zu stärken, auf die Bedürfnisse und Anliegen der Menschen zu hören sowie ein Klima christlicher Hoffnung und Freude zu schaffen. Der Pfarreirat ist also ein «Beratungsgremium». Er berät den Pfarrer respektive das Seelsorgeteam in Bezug auf die Pastoralentwicklung der Pfarrei. Dabei haben die Mitglieder eines Pfarreirats eine doppelte Aufgabe: sie sollen jene Menschen im Blick haben, die im Gebiet der Pfarrei leben, und sie sollen auf den Zuspruch und Anspruch Gottes hören.

Mit der Neuwahl des Pfarreirates im Juni 2026 möchten wir die Zusammenarbeit noch klarer, transparenter und wirkungsvoller gestalten. Genauere Angaben zur Wahl des neuen Pfarreirates folgen in einem der nächsten Foren/auf der Homepage. AZ

Veröffentlicht am