Allerseelenmonat, Ablass

Allerseelen: Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen sind erforderlich:

a) am Allerseelentag (einschliesslich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche, Vaterunser und Glaubensbekenntnis;

b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.

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